Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der chemplus Vertriebs-GmbH & Co. KG und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

Stand: 01.01.2017


1. Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu unseren nachstehenden Verkaufs- und Lieferungsbedingungen.
Allgemeine Vertrags- und Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Bestellers, sind für den Geschäftsverkehr mit uns ausgeschlossen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen im Einzelfall nicht widersprechen. Das gilt auch für Sondervereinbarungen mit unseren Außendienstmitarbeitern oder Vertretern über Lieferungs- oder Zahlungsbedingungen im Geschäftsverkehr, da diese zum Abschluss solcher Vereinbarungen nicht berechtigt sind.

2. Angebote und Aufträge gelten erst nach unserer schriftlichen Bestätigung und in deren Umfang als angenommen. Aufträge können von uns innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Zugang angenommen werden. Bis zur Annahme entstehen für uns keine Verpflichtungen.

3. Wir sind berechtigt, von der bestellten und bestätigten Ware 10% mehr oder weniger herzustellen, wenn dies aus betrieblichen oder organisatorischen Gründen erforderlich ist.
Der Besteller ist verpflichtet, die Mehr- oder Minderlieferung abzunehmen und die vereinbarte Vergütung hierfür zu entrichten, wenn ihm die Mehr- oder Minderlieferung unverzüglich angekündigt wurde.
Beschreibungen der von uns gelieferten Waren sind nur verbindlich, soweit sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Die Zusicherung von Eigenschaften muss ausdrücklich erfolgen, sie bedarf der Schriftform. Gestalterische Änderungen, die wir nach unserem Ermessen für zweckmäßig halten, sind uns vorbehalten. Geringfügige, insbesondere handelsübliche Abweichungen in Qualität, Farbe, Design, Ausrüstung und Verarbeitung berühren die vertragsmäßige Beschaffenheit der Ware nicht.

4. Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Entwürfen, Originalen und dergleichen verbleiben vorbehaltlich ausdrücklich anderweitiger Regelungen bei uns. Reinzeichnungen, Filme, Klischees und Stanzen bleiben auch dann unser Eigentum, wenn dem Besteller Kosten hierfür in Rechnung gestellt wurden.

5. Um die Einhaltung der in der Auftragsbestätigung angegebenen Fristen und Termine sind wir bemüht. Unsere Angaben zu Lieferungs- und Leistungszeiten sind jedoch unverbindlich und gelten nur annähernd. Der Besteller kann uns 2 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Nach Ablauf dieser Frist kann uns der Besteller schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er die Abnahme nach Ablauf dieser Frist ablehnt.
Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzug stehen dem Besteller nur dann zu, wenn wir die Verzögerung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben, es sei denn, dass die rechtzeitige Lieferung für uns erkennbar von erheblicher Bedeutung für den Besteller ist. Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen sowie bei unverschuldeten Betriebsstörungen verlängert sich die Lieferfrist ohne Weiteres um die Dauer der Behinderung.

6. Der Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Bestellers ab 30900 Wedemark. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware auf den Besteller über. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Die Ware wird von uns unversichert versandt.

7. Der in der Auftragsbestätigung angegebene Preis versteht sich zuzüglich MwSt. Änderung des Preisgefüges bis zur Lieferung berechtigen uns nach billigem Ermessen zu entsprechenden Preisveränderungen, wenn zwischen Vertragsabschluss und Lieferung mehr als 2 Monate vergangen sind. Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen netto. Vorkosten-Rechnungen netto Kasse. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2% über den jeweiligen Bankdiskontsatz zu vergüten. Die aufgeführten Zahlungsbedingungen verlieren Ihre Gültigkeit, wenn in Auftragsbestätigungen und Rechnungen andere Vereinbarungen getroffen und fixiert wurden.

8. Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller - auch künftiger - Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung, einschließlich eines vorhandenen Kontokorrentsaldos, Eigentum des Verkäufers. Der Besteller ist widerruflich berechtigt, im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsbetriebes die Vorbehaltsware weiterzuveräußern. Er tritt bereits jetzt die ihm aus dem Weiterverkauf zustehende Kaufpreisforderung zur Sicherung an den Verkäufer ab. Der Besteller bleibt widerruflich zum Forderungseinzug berechtigt. Die Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Entsprechendes gilt auch im Falle der Verbindung und Vermischung. Erfolgt die Verbindung und Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für uns. Für die durch Vereinbarung, Verbindung oder Vermischung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware. Auf Verlangen des Käufers gibt der Verkäufer ihm zustehende Sicherheiten nach seiner Wahl frei, soweit ihr Wert die zu sichernde Forderung um 20% übersteigt. Bei begründeten Zweifeln an der Bonität des Bestellers ist der Verkäufer berechtigt, Lieferungen sofort einzustellen und die Erfüllung laufender Verträge zu verweigern, solange der Besteller nicht Vorkasse leistet. Gleichzeitig erlischt die Befugnis des Bestellers zur Weiterveräußerung der Eigentumsvorbehaltsware und zum Einzug der uns abgetretenen Forderung.

9. Für die Eignung unserer Erzeugnisse für den vom Käufer vorgesehenen Verwendungszweck übernehmen wir keine Garantie und keine Haftung, es sei denn, dass wir die Eignung ausdrücklich zugesichert haben.
Der Besteller ist daher verpflichtet, die Eignung des Materials für seinen speziellen Verwendungszweck selbst zu prüfen.
Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Anlieferung zu untersuchen und Mängel vollständig anzuzeigen. Eine Mängelanzeige muss schriftlich erfolgen und spätestens 8 Tage nach Anlieferung der Ware beim Hersteller eingegangen sein.
Muster der beanstandeten Ware sind unverzüglich zur Prüfung der Berechtigung der Mängelrüge zurückzusenden.
Nach Empfang von Mustern der beanstandeten Ware sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder zur Lieferung mangelfreier Ersatzware innerhalb von 4 Wochen verpflichtet.
Sollten wir diese Frist nicht einhalten oder die Nachbesserung fehlschlagen, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, nach schriftlicher Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen vom Vertrag zurückzutreten oder Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Sofern wir nachbessern oder nachliefern, ist die gesamte beanstandete Ware unverzüglich zurückzugeben. Schadensersatzansprüche stehen dem Besteller nur zu, soweit wir unsere Verpflichtung zur Nachbesserung vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt haben und es sich um Kosten der Mängelbeseitigung handelt. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Ersatz sonstiger unmittelbarer oder mittelbarer Schäden, einschließlich Verzögerungs- und Folgeschäden, stehen dem Besteller nicht zu, soweit nicht die Verletzung einer sogenannten Kardinalpflicht des Verkäufers nachgewiesen wird. Reinzeichnungen und Korrekturabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch vorgelegt. Ergeben sich Satzkorrekturen durch nachträgliche im Manuskript nicht vorgesehene Änderungen, so werden diese dem Besteller zusätzlich in Rechnung gestellt. Nach Erteilung der Druckfreigabe sind wir für Druckfehler, die vom Auftraggeber in der Korrektur übersehen wurden, nicht haftbar.

10. Mündliche Nebenabreden werden nur wirksam, soweit sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Das gilt auch für eine Änderung dieser Bestimmung.

11. Für den Fall, dass eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind oder unwirksam werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien sind vielmehr verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch diejenige Regelung zu ersetzen, die ihren in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Ausdruck gekommenen Willen am nächsten kommt.

12. Erfüllungsort ist 30900 Wedemark. Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit uns, auch für Wechsel- und Scheckforderungen, ist Großburgwedel als Sitz des räumlichen nächsten Landgerichts und Celle als Oberlandesgericht

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